Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Lieber QENTA Kunde!
Zur Erfüllung der Bestimmungen der DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) haben wir für Sie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Datenschutzerklärung entsprechend aktualisiert wird. Formulierungsvorschläge (incl. HTML-Version zum Einfügen) finden Sie unten auf dieser Seite.
Gemäß Art. 13 DSGVO, besteht die Verpflichtung gegenüber den Kunden Angaben zur Weitergabe von Daten an Dritte zu machen. Dies betrifft auch die QENTA Payment CEE GmbH, da wir als Payment Service Provider (PSP-Dienstleister) Zahlungsdaten weiterverarbeiten und Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO sind. Hierzu sollte auch die Angabe erfolgen, dass für die Auftragsverarbeitung im Bereich der Payment Service Provider Dienstleistungen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen wurde.
Dies kann in der Regel in Ihrer Datenschutzerklärung erfolgen, etwa unter dem Punkt „Weitergabe der Daten an Dritte“, „Auftragsverarbeitung“ oder „Zahlungsinformationen“. Um Ihnen die Aktualisierung so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir Ihnen die folgenden Formulierungsvorschläge vorbereitet. Die HTML-Vorlage zum Kopieren und Einfügen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Im Rahmen des Zahlungsprozesses werden Ihre Daten auch zur Abwicklung der Zahlung an als Dienstleister tätige Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister / Zahlungsanbieter) weitergegeben. Als Payment-Service-Provider ist dazu tätig: QENTA Payment CEE GmbH, Reininghausstraße 10, 8020 Graz. Mit der QENTA Payment CEE GmbH besteht eine DSGVO konforme Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die aktuelle Fassung unserer AVV finden Sie hier zum Download. Gerne können Sie uns eine unterzeichnete Ausfertigung als PDF zusenden, um den Abschluss der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu dokumentieren.
Auftragsverarbeitung / Weitergabe der Daten an Dritte / Zahlungsinformationen
Im Rahmen des Zahlungsprozesses werden Ihre Daten auch zur Abwicklung der Zahlung an als Dienstleister tätige Dritte (z.B. Zahlungsdienstleister / Zahlungsanbieter) weitergegeben. Als Payment-Service-Provider ist dazu tätig: QENTA Payment CEE GmbH, Reininghaustraße 10, 8020 Graz. Mit der QENTA Payment CEE GmbH besteht eine DSGVO konforme Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
QENTA - Ihr technischer Payment Service Provider aus Österreich. Seit mehr als 20 Jahren bieten wir Ihnen als technischer Zahlungsdienstleister aus Österreich die neuesten Technologien der bargeldlosen Zahlungsabwicklung. Qenta Payments CEE ist ein Geschäftsbereich von Qenta Inc, einer Programmierplattform für Geld und Zugang zu Finanzdienstleistungen und Technologie.
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